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Eine RWA-Anlage zählt zu den „ruhenden Sicherheitseinrichtungen“. Da sie „nur“ für den Fall der Fälle eingebaut, d.h. nicht ständig benutzt wird, bleiben etwaige Funktionsstörungen oftmals unentdeckt. Sollte es zu einem Brandfall kommen, muss die RWA-Anlage unbedingt sicher und zuverlässig funktionieren.
Um eine ständige Betriebsbereitschaft der RWA-Anlage zu gewährleisten, ist jedoch eine regelmäßige und qualifizierte Wartung aller technischen Bauteile erforderlich.

Der Betreiber einer RWA-Anlage ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden.

Da Eigentümer oder Betreiber von Gebäuden zumeist nicht über ausreichendes, qualifiziertes Fachpersonal verfügen, bieten Wartungsverträge in diesen Fällen eine Möglichkeit, die vorgeschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen und gleichzeitig die Betreiberpflichten nach einer ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber den Feuer- und Sachversicherern zu erfüllen.

Indem er durch regelmäßige Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadenfall. Er kann so jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlagen einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

In der DIN 18232 Teil 2 sind dazu folgende Regelungen getroffen:

Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA (Natürliche Rauchabzugsanlagen) mit Ihren Betätigungs- und Steuerelementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.

 
 
Sicherheitssysteme Schneider & Müller GmbH G.-Hauptmann-Str. 15 D-03044 Cottbus Tel: +49(0)355 / 72 944 72 Fax: +49(0)355 / 72 944 99 eMail: info@sm-alarmanlagen.de