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Aufbau und Funktion
Zutrittskontroll- technik
Instandhaltung
Instandhaltung

   

Die für Zutrittskontrollanlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sind in der EN 50133-7 Abschnitt 9 festgehalten.

Eine Zutrittskontrollanlage „muss in vereinbarten Zeitintervallen inspiziert und gewartet werden“
und „eine Instandhaltungsvereinbarung sollte mit einem entsprechend fachkundigen Unternehmen für Instandhaltung“ abgeschlossen werden.

Eine falsche Sparsamkeit an dieser Stelle kann für den Betreiber sehr unangenehme Folgen haben, wenn man berücksichtigt, dass die Zutrittskontrollanlage massiv in den täglichen Betriebsablauf eingreift und ihn bei Fehlbedienungen und Störungen stark beeinträchtigt.
 
 
Sicherheitssysteme Schneider & Müller GmbH G.-Hauptmann-Str. 15 D-03044 Cottbus Tel: +49(0)355 / 72 944 72 Fax: +49(0)355 / 72 944 99 eMail: info@sm-alarmanlagen.de