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Allgemeines
Zahlen und Fakten
Lebensretter Rauchmelder
Brandmelder -
eine Einführung
Testfeuer
nach EN 54
Brandmeldetechnik
Lebensretter Rauchmelder

Dem offenen Feuer geht meist eine lange Schwelbrandphase (z.B. durch ein defektes Steckernetzteil) voraus. Genau hier ist das Einsatzgebiet des Rauchmelders. Er detektiert rechtzeitig die Rauchgase, gibt ein lautes akustisches Signal ab und lässt dem Betreiber eine in der Regel ausreichende Zeit um wirkungsvolle Gegenmaßnahmen einzuleiten bzw. sich in Sicherheit zu bringen und ggf. Hilfe zu holen.

Nach dem Übergang der Schwelbrandphase in den offenen Brand – der sogenannten „Rauchdurchzündung“ – ist jedoch die Katastrophe binnen weniger Minuten da. Wie gefährlich und schnell die Brandausbreitung in
einem Wohnzimmer ist, zeigt das nebenstehende Zeitraffervideo. Es ist unter Laborbedingungen entstanden und zeigt die vollständige Brandausbreitung in einem nachgestellten Wohnzimmer innerhalb von
3 (!) Minuten. Bitte nicht nachmachen!!
Klicken Sie auf das oberste Bild in der rechten Spalte oder auf  , um den Film zu starten.

Qualitätskriterien für Rauchmelder

Bei der Auswahl eines Rauchmelders sollten Sie unbedingt Wert auf ein vom Verband der Schadenversicherer (VdS) geprüftes und zugelassenes Produkt wert legen. Diese Produkte können Sie bei uns als VdS-zertifzierte Fachfirma erwerben. (z.B. Heimrauchmelder ABUS, VdS-Nr. G 203075 für 9,99 EUR/Stück zzgl. Mwst.)

Qualitätsmelder mit VdS-Prüfsiegel sprechen bereits bei einer Rauchdichte von 1,1% im Raum an. Billigprodukte lösen oft erst bei tödlichen Rauchkonzentrationen von 30% Rauchdichte im Raum Alarm aus.

Wie viele Rauchmelder braucht man? ... Das müssen Sie entscheiden.

Wollen Sie einen Mindestschutz, dann installieren Sie in eingeschossigen Wohnungen zumindest einen Rauchmelder, am besten im Flur vor dem Schlaf- bzw. Kinderzimmer, in mehrgeschossigen Wohnungen auf jeder Etage einen.
Wollen Sie optimalen Schutz, dann installieren Sie in jedem Raum (außer in Bad und Küche) und auf jeder Etage einen Rauchmelder. Da der Rauch nach oben steigt, ist der Melder an der Decke möglichst in Raummitte zu installieren. Heimrauchmelder bilden eine autonome Einheit und können durch ihren Batteriebetrieb ohne großen Aufwand fast überall installiert werden. Zusätzlich zu Wohnungen und Häusern, können mit Heimrauchmeldern noch Ferienwohnungen, Wohnmobile und Boote überwacht werden. Die genauen Vorschriften für Heimrauchmelder sind in der DIN 14676 verankert.

Wann werden Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

   

Was seit Jahren z. B. in den USA und Skandinavien gesetzlich vorgeschrieben ist, hält nun auch in Deutschland Einzug. In verschiedenen Bundesländern (siehe nebenstehende Karte) sind Rauchmelder für Wohnungen und Wohnhäuser nun mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben (Stand Februar 2010).
Die verschiedenen Informations- und Aufklärungskampagnen haben bisher nicht zu einer flächendeckenden Ausstattung von Rauchmeldern in Privathaushalten geführt. Dies hat die Politik erkannt und die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt:

  • Hessen (Paragraph 13 Abs. 1): Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten mit Wohnnutzung. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Nachrüstfrist bis Ende 2014.
  • Hamburg (Paragraph 45 Abs. 6): Alle Wohnungen müssen ohne Ausnahme bis zum 31.12.2010 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.
  • Schleswig-Holstein (Paragraph 52 Abs. 7): Hier müssen langfristig bis Ende 2009 alle Wohnungen über Warngeräte verfügen.
  • Saarland (Paragraph 46 Abs. 4): Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten mit Wohnnutzung.
  • Rheinland-Pfalz (Paragraph 44 Abs. 8): Rauchmelderpflicht gilt nur für Neubauten die nach dem 22.12.2003 genehmigt wurden. Altbauten bleiben hierbei unberücksichtigt.

In Hessen geht man dabei noch weiter. Im §13 Absatz 5 der Landesbauordnung von Hessen heißt es:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten."
Mit dieser Regelung müssen auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Video über Brandausbreitung in einem Wohnzimmer
        Video über Brandaus-
breitung in einem Wohnzimmer
Brand in einem Kinderzimmer
Brand in einem Kinderzimmer
Rauchmelder
Rauchmelder
vernetzte Rauchmelder
vernetzte Rauchmelder
Optimaler Schutz mit Rauchmeldern
Optimaler Schutz mit Rauchmeldern
Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in den Bundesländern
Stand 3/2012

 
Sicherheitssysteme Schneider & Müller GmbH G.-Hauptmann-Str. 15 D-03044 Cottbus Tel: +49(0)355 / 72 944 72 Fax: +49(0)355 / 72 944 99 eMail: info@sm-alarmanlagen.de